Arbeitsschutz

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Es sollen Anreize für die Betriebe erzeugt werden, auf allen Ebenen des betrieblichen Gesundheitsschutzes eine nachhaltige und langfristig angelegte Präventionspolitik zu betreiben. Vor allem in kleinen und mittleren Betrieben besteht hier noch Verbesserungsbedarf.

Mit der GDA wird eine systematische und geordnete Umsetzung der von den GDA-Trägern gemeinsam festgelegten Arbeitsschutzziele erreicht. Die Bundesregierung, die Länder und die Unfallversicherungsträger haben in Abstimmung mit den Sozialpartnern für die in 2021 beginnende 3. GDA-Periode als strategisches Ziel die Förderung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben vereinbart. Unter dieser gemeinsamen übergeordneten Zielperspektive sollen Arbeitsprogramme für eine gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen sowie bei Muskel-Skelett-Belastungen und für einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen durchgeführt werden. Vor allem psychische Belastungen der Beschäftigten nehmen an Bedeutung und an vielen Arbeitsplätzen auch real zu. Deshalb gilt es, Unternehmen und Beschäftigten einen Rahmen für das Erkennen, die Vorbeugung und die Bewältigung von arbeitsbedingten psychischen Belastungen aufzuzeigen und den betrieblichen wie überbetrieblichen Akteuren durch gute Praxisbeispiele erprobte Bewältigungsstrategien im Umgang mit psychischen Belastungen bei der Arbeit zur Verfügung zu stellen. 

Die GDA erreicht damit eine Bündelung der Präventionsaktivitäten, sie stößt Synergien an und bewirkt einen effizienteren Ressourceneinsatz entlang der Brennpunkte im Arbeitsschutz. Auch die Ausrichtung des Aufsichtshandelns auf der Basis einer gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie ist eine wichtiger Zielkomponente der GDA. Dies wird durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz noch einmal besonders hervorgehoben. Die Arbeitsschutzaufsicht von Ländern und Unfallversicherungsträgern sollen die Betriebe intensiver beraten und überwachen und dabei tritt dadurch stärker abgestimmt und arbeitsteilig auftreten. Mit den Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung, zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, sowie zur Stärkung der psychischen Gesundheit sowie zur Kooperation mehrerer Arbeitgeber im Rahmen von Werkverträgen wird ein Beitrag geleistet, dass die Aufsichtsdienste von Ländern und Unfallversicherungsträgern die Betriebe nach einheitlichen Standards beraten und überwachen. Im Bereich der Rechtsetzung enthält die GDA den Auftrag, für ein verständliches, überschaubares und abgestimmtes Vorschriften- und Regelwerk Sorge zu tragen. Dazu haben sich die GDA-Träger zusammen mit den Sozialpartnern auf gemeinsame Grundsätze verständigt, die das Verhältnis von staatlichem Arbeitsschutzrecht und autonomem Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger neu ordnen und das Recht einfacher, praxisnäher und transparenter machen. Die Einzelheiten sind im Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz beschrieben, das seit einigen Jahren mit gutem Erfolg angewendet wird.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der GDA sind im Arbeitsschutzgesetz und im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) festgelegt. Insgesamt leistet die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie einen wichtigen Beitrag für ein modernes, anforderungsgerechtes und duales Arbeitsschutzsystem.

Die GDA-Arbeitsschutzziele werden durch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) festgelegt und fortgeschrieben. Die NAK ist die zentrale Entscheidungs- und Koordinierungsplattform der GDA. Sie bündelt Ressourcen, zeigt fortschrittliche Wege für die gemeinsame Präventionsarbeit auf und stimmt Maßnahmen zur Bewertung und Weiterentwicklung des GDA-Gesamtprozesses ab. Die NAK hat sich im Dezember 2008 konstituiert. Sie Die NAK setzt sich aus jeweils drei stimmberechtigten Vertretungen von Bund, Ländern und gesetzlicher Unfallversicherung zusammen. Hinzu kommen in beratender Funktion bis zu je drei Vertretungen der Spitzenverbände der Sozialpartner. Die NAK wird in ihrer Arbeit fachlich durch ein jährlich stattfindendes Arbeitsschutzforum unterstützt. Aufgabe des Forums ist es, eine kritische Reflexion mit den im Arbeitsschutz beteiligten Kreisen und Experten zu ermöglichen und die NAK zu beraten. Im Arbeitsschutzforum arbeiten die Sozialpartner, die Krankenkassen, andere Sozialversicherungsträger, Forschungseinrichtungen und Fachverbände mit.