Nachdem das Bundeskabinett den Vorsitzenden und die Mitglieder der Mindestlohnkommission am 18. November 2019 neu berufen hatte, beginnt heute ihre zweite Amtsperiode. Die neunköpfige Kommission wird von der Bundesregierung alle fünf Jahre neu berufen und hat den Auftrag, im Zweijahresrhythmus einen Vorschlag für die Anpassung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen. Den Vorsitz behält auf gemeinsamen Vorschlag der Spitzenorganisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern weiterhin Jan Zilius.
Die Mitglieder der Mindestlohnkommission im Überblick:
Vorsitzender: Jan Zilius, Rechtsanwalt, bis 2007 Mitglied in verschiedenen Vorständen und Aufsichtsräten des RWE-Konzerns
Arbeitnehmerseite: Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt; Stefan Körzell, Mitglied im geschäftsführenden Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes; Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Arbeitgeber: Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Brigitte Faust, Präsidentin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss; Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks
Beratende Mitglieder: Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, Direktor des Walter Eucken Instituts Freiburg; Dr. Claudia Weinkopf, stellvertretende geschäftsführende Direktorin und Leiterin der Forschungsabteilung Flexibilität und Sicherheit des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen
Die Arbeit der Mindestlohnkommission
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt. Seitdem werden die nachfolgenden Anpassungen des Mindestlohns durch Entscheidungen der unabhängigen Mindestlohnkommission der Sozialpartner getroffen. Die Vertreterinnen oder Vertreter in der Kommission werden alle fünf Jahre – auf Vorschlag der Spitzenverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern – neu von der Bundesregierung berufen.
Die Kommission besteht aus einem oder einer Vorsitzenden und sechs stimmberechtigten sowie zwei beratenden Mitgliedern. Die zwei beratenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und sollen ihre wissenschaftliche Expertise einbringen.
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) sieht alle zwei Jahre eine Anpassung des allgemeinen Mindestlohns vor. Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgt die Anpassung durch eine entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung. Die Mitglieder der Kommission müssen in einer Gesamtabwägung prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Gleichzeitig orientieren sie sich bei der Höhe ihres Beschlusses an der allgemeinen Tarifentwicklung.
Mit der Zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2018 hat die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn auf Vorschlag der Mindestlohnkommission ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto je Zeitstunde und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.