Am 20. November 2018 wurde die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt ab dem 1. Januar 2019 ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 Euro brutto und ab dem 1. Januar 2020 von 9,35 Euro brutto.
Arbeitsrecht
Verkündung der Zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung
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