Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte dazu:
Die Einführung des Mindestlohns war ein notwendiger und richtiger Schritt. Und es ist richtig, ihn regelmäßig anzupassen. Wir haben heute erst einmal auf Basis des bestehenden Gesetzes eine Erhöhung des Mindestlohnes von derzeit 8,84 Euro in zwei Schritten auf 9,35 Euro im Jahre 2020 beschlossen. Diese Erhöhung entspricht dem geltenden Mindestlohngesetz. Das Gesetz beinhaltet aber auch den Auftrag, die bestehende Regelung bis 2020 zu überprüfen. Ich finde es deshalb richtig zu klären, wie wir ab 2020 zu einer deutlichen Steigerung des Mindestlohns kommen. Die Zielmarke von 12 Euro geht in die richtige Richtung. Tatsache ist aber auch, so wichtig der gesetzliche Mindestlohn ist: Er wird immer nur die absolute Lohnuntergrenze sein. Deshalb ist es notwendig, vor allem die Tarifbindung zu stärken, damit mehr Menschen die Chance bekommen, Löhne zu bekommen, die deutlich über dem Mindestlohn liegen. Dafür arbeite ich, denn es geht dabei um beides: Leistungsgerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft, durch eine Stärkung der Kaufkraft.
Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen, sodass der neue Mindestlohn ab 1. Januar 2019 gilt.