Am 11. Oktober 2016 traten im Bundesministerium für Arbeit und Soziales etwa 80 Lehrende, Studierende der Medizin und ärztliche Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten in einen Dialog über gute arbeitsmedizinische Lehre. In ihrer Eröffnungsrede betonte die Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im BMAS, Frau Maria Britta Loskamp, dass eine gute arbeitsmedizinische Lehre der Grundstein für eine gute arbeitsmedizinische Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzte und damit eine wichtige Voraussetzung für eine zeitgemäße arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in Deutschland ist.
Britta Loskamp hält eine Rede auf dem Podium.
Arbeitsmedizinisches Wissen über die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit wird angesichts des demografischen Wandels und neuer Arbeitsformen immer wichtiger. Die Lehrenden an den Universitäten müssen dafür sorgen, dass angehende Ärztinnen und Ärzte schon im Studium eine gute arbeitsmedizinische Ausbildung erlangen. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels wurde auch darüber beraten, wie Ärzte weiterhin für das Gebiet Arbeitsmedizin gewonnen werden können. In der Facharztweiterbildung kommt den Lehrenden an den Akademien die Aufgabe zu, die Gesamtbreite der arbeitsmedizinischen Lehre handlungsorientiert zu vermitteln.
Nachdem der Rechtsrahmen und das ganzheitliche, präventive Verständnis der Arbeitsmedizin, das den Arbeitsschutzgesetzen und -verordnungen zu Grunde liegt dargestellt wurden, gab es Vorträge der Fachgesellschaften zu didaktischen und fachlichen Anforderungen an eine gute Lehre. In drei Workshops erarbeiteten die Teilnehmer Empfehlungen für die universitäre und praktische Ausbildung im Medizinstudium sowie für die Weiterbildung angehender Fachärztinnen und -ärzte:
Im Medizinstudium muss es darum gehen, alle Studierenden für die gesellschafspolitische Bedeutung der Arbeitsmedizin und die Besonderheiten des Faches im Kontext "Arbeitswelt" zu sensibilisieren. Eine Verankerung der Arbeitsmedizin im Curriculum gelingt dann besonders gut, wenn an der Universität eine starke wissenschaftliche Institution existiert. Diskutiert wurden eine Ergänzung der traditionellen Lehre durch E-Learning und die Verbreitung von arbeitsmedizinischen Veranstaltungen auch im Rahmen der Wahlpflichtfächer. Erfolgreiche Beispiele hierfür sind Betriebsbegehungen. Im Bereich der praktischen Ausbildung von Studierenden sind die Voraussetzungen für arbeitsmedizinische Famulaturen (Praktika) und arbeitsmedizinische Abschnitte im Praktischen Jahr in den einzelnen Bundesländern uneinheitlich und sollen geklärt werden. Erste Erfahrungsberichte von Studierenden zeigen eine sehr positive Resonanz auf arbeitsmedizinische Abschnitte in ihrer Ausbildung. Im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung ergänzen die obligat vorgeschriebenen theoretischen Weiterbildungskurse an den Akademien für Arbeitsmedizin die Erfahrungen aus der praktischen Weiterbildungsphase. Die Weiterbildungsakademien verstehen sich als offene Plattform arbeitsmedizinischer Lehrmeinungen. Die Lehrinhalte werden regelmäßig überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst.
Aktuell hat das "Aktionsbündnis Arbeitsmedizin" unter anderem Stipendien für arbeitsmedizinische Praktika an Medizinstudierende vergeben. Das Aktionsbündnis wird die arbeitsmedizinische Lehre auch künftig unterstützen. Neben den klassischen und bewährten Instrumenten der Aus- und Weiterbildung wurden auch weitere Formate wie Summer Schools oder Mentoring-Programme diskutiert. Außerdem soll eine Kampagne die Bedeutung des Fachgebietes Arbeitsmedizin an den Schnittstellen von Kuration, Prävention und Rehabilitation bekannter machen.