Bei dem Forschungsprojekt geht es darum zu untersuchen, welche Zusammenhänge und Faktoren die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe beeinflussen und ob und wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigten ankommen. Erstmals wird somit ein umfassendes Gesamtbild zur Inanspruchnahme und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vorliegen. Das gesamte Forschungsprojekt ist auf einen Zeitraum von drei Jahren (bis 2016) angelegt.
Die Studie wird vom Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) und Partnern durchgeführt. Die Messung des Erfüllungsaufwandes durch das Statistische Bundesamt ist ebenso Teil des Gesamtforschungsvorhabens wie auch Auswertungen zur Inanspruchnahme des Bildungspaketes im Rahmen des Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS), das vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) durchgeführt wird. Bei PASS handelt es sich um eine seit 2006/2007 jährlich stattfindende Haushaltsbefragung, in der ca. 10.000 Haushalte befragt werden. Die vorliegenden Ergebnisse beziehen sich auf das Erhebungsjahr 2012, in dem erstmals Fragen zur Inanspruchnahme bzw. Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe aufgenommen wurden.
Der vorliegende Zwischenbericht liefert insbesondere neue Erkenntnisse aus PASS. Bereits in 2012 und 2013 wurden im Auftrag des BMAS repräsentative Befragungen vom Institut für Sozialforschung (ISG) bei den leistungsberechtigten Familien durchgeführt. Vergleiche des laufenden Forschungsvorhabens zu Bildung und Teilhabe mit diesen und weiteren Studien sind nur sehr eingeschränkt möglich. Denn die Studien unterscheiden sich in zahlreichen Faktoren, die für die Analyseergebnisse ausschlaggebend sein können, wie etwa die Stichprobenziehung, das Gewichtungsdesign sowie die befragten Gruppen.
Zentrale Ergebnisse aus PASS bezogen auf 2012
1. Die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird dem Ziel, Teilhabedefiziten entgegen zu wirken, gerecht - wenn auch noch nicht (Stand 2012) in vollem Maße. Es gibt einen starken Zusammenhang zwischen Kenntnis des Bildungspaketes und der Antragstellung bzw. Nutzung.
2. Erstmals werden "Teilhabedifferenzen" zwischen Leistungsberechtigten und Nicht-Leistungsbeziehern ausgewiesen. So scheint das gemeinsamen Mittagessen von zunächst 13,2 Prozent mehr leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen in Anspruch genommen zu werden als von Nicht-Leistungsberechtigten. Dagegen scheinen 30,7 Prozent weniger Leistungsberechtigte an Aktivitäten in Vereinen, Musikschulen etc. teilzunehmen als Nicht-Leistungsberechtigte. Diese Zahlen werden unter Herausrechnung von haushaltsbezogenen, individuellen und regionalen Merkmalen sowie Kontrolle weiterer Einflussfaktoren weiter differenziert. Im Ergebnis ist beim gemeinsamen Mittagessen keine statistische Signifikanz mehr gegeben und die Differenz bei der sozialen und kulturellen Teilhabe sinkt auf 13,8 Prozent.
3. Da es sich um die erste Welle der Befragungen handelt, gibt es keine Vergleichsdaten vor Einführung des Bildungspakets. Es lassen sich deshalb keine Aussagen dazu treffen, ob sich die "Teilhabedifferenz" nicht sogar bereits vermindert hat. Die Erhebung wurde bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaktes durchgeführt. Es war daher nicht zu erwarten, dass Leistungsberechtigte hier - gerade im Bereich der sozialen und kulturellen Förderung - schon gleichauf mit ökonomisch besser gestellten Nicht-Leistungsberechtigten liegen würden.
4. Auch zeigt sich, dass die Teilnahme an Aktivitäten nicht vorrangig eine Frage des Geldes ist. Maßgeblich entscheiden familiäre Einflüsse über Art und Ausmaß der sozialen und kulturellen Teilhabe, die nicht allein vom Bildungspaket ausgeglichen werden können. Die Ergebnisse deuten eher darauf hin, dass Bildungsstand und "Bildungskapital" der Eltern Auswirkungen auf das Interesse und die praktische Teilhabe an Bildungs- und Freizeitangeboten haben.