Bei dem Forschungsprojekt geht es darum zu untersuchen, welche Zusammenhänge und Faktoren die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe beeinflussen und ob und wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigten ankommen. Damit soll ein umfassendes Gesamtbild zur Inanspruchnahme und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) entstehen. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um eine erste Bestandsaufnahme. Erst mit dem Endbericht in 2016 lassen sich belastbare Erkenntnisse und Aussagen zur bundesweiten Umsetzung und Inanspruchnahme von BuT machen.
Die Studie wird vom Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) und Partnern durchgeführt. Dabei geht es um eine Implementationsanalyse, d.h. es wird untersucht, wie sich die konkrete Umsetzung des Bildungspaketes in den Kommunen gestaltet. Dazu werden Fallstudien in 29 (repräsentativen) Kommunen durchgeführt. Ein weiterer Teil des Gesamtforschungsvorhabens sind Auswertungen zur Inanspruchnahme des Bildungspaketes im Rahmen der Haushaltsbefragung "Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung" (PASS), das vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) durchgeführt wird. Zudem erfolgte die Messung des Erfüllungsaufwandes, die durch das Statistische Bundesamt vorgenommen wurde. Da dieses Vorhaben jetzt bereits beendet ist, handelt es sich um vorliegende Endergebnisse.
Der Zwischenbericht liefert eine erste Bestandsaufnahme. In der Tendenz zeigt sich, dass im Vergleich zum Vorjahr (hier das Jahr 2012) sowohl die Kenntnis der Leistungsberechtigten (+11 Prozentpunkte auf 84% der in 2013 befragten Haushalte) als auch die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (+11 Prozentpunkte auf 45% in 2013) deutlich gestiegen sind.
Insgesamt zeigt der Bericht, dass die kommunale Umsetzungspraxis sehr heterogen und vielfältig ist. Der Informationsstand über die Leistung und das Wissen bzw. die Annahmen über Kriterien der Bewilligungspraxis haben demnach einen maßgeblichen Einfluss darauf, ob diese Leistungen beantragt werden. Zudem entscheiden Verfahrensaspekte über die Inanspruchnahme (z.B. adressatengerechte Information, Unterstützung bei der Antragstellung, transparentes Antragsverfahren mit möglichst niedrigen Zugangshürden).
Der errechnete Aufwand zur Umsetzung und Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaktes durch das Statistische Bundesamt spiegelt wider, dass das - politisch gewollte und das Bildungspaket prägende - Sachleistungsprinzip naturgemäß aufwändiger ist als die Gewährung einer reinen Geldleistung. Das BMAS hat zu den Ergebnissen im Bericht Stellung genommen. Ziel des Sachleistungsprinzips ist es, eine zielgenaue Bedarfsdeckung sicherzustellen. In der Praxis ergeben sich aber offenbar auch bürokratische Hürden. Gemeinsames Ziel von Bund, Länder und Kommunen sollte sein, diese - wo möglich - zu senken. Kein berechtigtes Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener soll wegen bürokratischer Hürden davon abgehalten werden, einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen zu stellen.