Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am Dienstag, dem 24. Juni, seine Vorstellungen für eine Neugestaltung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) vorgestellt und mit 120 Gästen aus Verbänden, Bundesressorts, Ländern und Wissenschaft diskutiert.
Das SER befindet sich im Umbruch: Mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) wurden ab 1950 Millionen Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene versorgt, später wurden Gesetze geschaffen, mit denen andere Personengruppen wie Opfer von Gewalttaten, Wehr- und Zivildienstbeschädigte Zugang zu den Leistungen des BVG erhielten.
In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der Kriegsopfer stark zurückgegangen, und neue Themen sind in den Fokus gerückt. Das System der sozialen Sicherung hat einen Paradigmenwechsel hin zu Teilhabe und Inklusion erfahren, und die Belange von Menschen, die die Folgen traumatischer Erlebnisse verarbeiten müssen, werden immer stärker wahrgenommen.
Die neue Bundesregierung plant, einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der sozialen Entschädigung vorzulegen. Dazu wurden im Koalitionsvertrag einige Festlegungen getroffen, die nun im Dialog mit den Betroffenen, den Praktikern in der Verwaltung und der Wissenschaft konkretisiert werden sollen. Daher fand in einer frühen Phase der Konzeption das Werkstattgespräch statt.
Der Leiter der Abteilung V im BMAS, Dr. Rolf Schmachtenberg, trug die Überlegungen des BMAS zur Ausgestaltung des SER in einem neuen Sozialgesetzbuch vor. Schmachtenberg betonte insbesondere, dass die Reform nur mit einem großen Maß an Zustimmung und Konsens bei allen Interessierten und Beteiligten gelingen könne.
Die Schwerpunktthemen des Vortrags, die in drei Arbeitsgruppen vertieft wurden, waren zum Einen die Berücksichtigung psychischer Gewalt bei der Definition der Gewalttat, zum Anderen die geplanten neuen Instrumente schneller Hilfen und professioneller Begleitung und schließlich die Schaffung eines teilhabeorientierten Leistungskatalogs.
In einer Schlussrunde diskutierten Roswitha Müller-Piepenkötter (Weisser Ring), Prof. Dr. Ute Ingrid Haas (Ostfalia-Universität Wolfenbüttel), Susanne Hampe (Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen) und Gabriele von Berg (Landschaftsverband Rheinland) mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.