Europa

Staatssekretärsausschuss legt Zwischenbericht vor

Am 26. März 2014 legte der Ausschuss zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" dem Kabinett seinen Zwischenbericht vor.

Die Bundesregierung hat heute dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" zugestimmt.

Das Bundeskabinett hat den Staatssekretärsausschuss am 8. Januar 2014 eingesetzt. Mit seinem Zwischenbericht unterrichtet der Ausschuss das Bundeskabinett über die Daten-, Fakten- und Rechtslage im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten und macht Vorschläge für Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung sowie für Hilfen für die besonders betroffenen Kommunen.

Nach der Beschlussfassung durch das Bundeskabinett wird der Bericht den Präsidenten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zugeleitet.

Der Zwischenbericht ist in vier Kapitel gegliedert. Vorangestellt ist ein Einleitungsteil zu den wesentlichen Ergebnissen des Ausschusses.

1. Kapitel: Bestandsaufnahme der Daten- und Faktenlage: u.a. Wanderungsstatistik, Beschäftigungsstatistik, Bezug von Sozialleistungen, Situation der Kommunen (Tabellen im Anhang des Berichts).

2. Kapitel: Bestandsaufnahme der Rechtslage: Klärung und Darstellung der europarechtlichen und nationalen Regelungen, insbes. des Freizügigkeitsrechts von Unionsbürgern, Integrationskurse und denkbare Ansprüche auf Sozialleistungen.

3. Kapitel: Hilfen für die besonders betroffenen Kommunen: Defizitanalyse und Unterstützungsmöglichkeiten mit Schwerpunkt auf dem Programm "Soziale Stadt" und EU-Programmen.

4. Kapitel: Mögliche Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung: Defizitanalyse und Handlungsoptionen im nationalen Recht sowie im Verwaltungsvollzug und der Behördenzusammenarbeit.

Der Staatssekretärsausschuss wird sich weiter vertieft mit den dargestellten Problemen und möglichen Handlungsansätzen befassen und dem Bundeskabinett seinen Abschlussbericht im Juni 2014 vorlegen.

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