Die Bundesregierung hat mit Beschluss des Kabinetts vom 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" eingesetzt. Am 26. März 2014 legte der Ausschuss dem Kabinett seinen Zwischenbericht vor. Dieser Zwischenbericht enthält eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Daten-, Fakten- und Rechtlage zur Zuwanderung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach Deutschland. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts verhindert werden kann. Zudem enthält der Bericht Vorschläge zur Unterstützung der Städte und Gemeinden, die besonders von Zuwanderung betroffen sind. Der Ausschuss wird Ende Juni 2014 seinen Endbericht vorlegen.
Europa
Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten"