Arbeitsrecht

Paketboten-Schutz-Gesetz

Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten

Seit November 2019 gilt in Deutschland das Paketboten-Schutz-Gesetz. Damit wurde die Nachunternehmerhaftung für die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche ausgeweitet.

Mit dem seit Jahren wachsenden Online-Handel hat auch die Kurier-, Express und Paketbranche an Bedeutung gewonnen. Aus Kapazitätsgründen sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dabei kommt es unter anderem zu Schwarzarbeit und zu Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten.

Das Prinzip der Nachunternehmerhaftung

Die Nachunternehmerhaftung (auch Generalunternehmerhaftung) in der Paketbranche stellt sicher: Wer einen Auftrag an einen Subunternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab, steht der Hauptunternehmer ein.

Damit werden nicht nur die Beschäftigten vor Benachteiligungen geschützt, sondern auch die ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Denn Paketdienstleister werden dazu angehalten, ihre Subunternehmer sorgfältiger auszuwählen. Ein Generalunternehmer kann sich nur dann von der eigenen Haftung befreien, wenn der Subunternehmer einen Nachweis für seine Zuverlässigkeit (sog. Präqualifikation) oder über die regelmäßige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vorweisen kann.

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Infografik: „Das Paketboten-Schutz-Gesetz“

Mehr drin für alle Paketbot*innen: Das Paketboten-Schutz-Gesetz mit Nachunternehmerhaftung.

Status quo: schlechte Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

  • Durch den boomenden Onlinehandel steigt die Zahl der Paketlieferungen.
  • Große Paketdienstleister geben Aufträge an Subunternehmer*innen weiter.
  • Einige Subunternehmen zahlen keine oder zu niedrige Sozialabgaben für die Paketbot*innen.

Das Paketboten-Schutz-Gesetz soll gute Arbeit sicherstellen: entrichten Subunternehmen keine Sozialabgaben, müssen ihre Auftraggeber nachzahlen.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen weisen Subunternehmen als zuverlässig aus und entlasten die Auftraggeber von der Haftung. Mittels unabhängiger Eignungsprüfung können Subunternehmen ebenfalls ihre Auftraggeber von der Haftung befreien. Folgende Ziele werden so erreicht:

  • Korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Angestellte
  • Fairer Wettbewerb und Beitragsehrlichkeit
  • Bessere Arbeitsbedungungen für Paketbot*innen

Das Gesetz wirkt

Die Evaluierung des Paketboten-Schutz-Gesetzes hat gezeigt: das Gesetz wirkt. Seit 2019 ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche gestiegen. Viele Subunternehmer bemühen sich um eine Präqualifikation und achten auf die korrekte Zahlung ihrer Beiträge. So hilft das Gesetz, die Bedingungen für Paketboten auf der „letzte Meile“ zu verbessern.

Häufig gestellte Fragen und Antworten auf einen Blick.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 115KB] 12.09.2019 Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 119KB] 16.09.2019 Gesetz ist verkündet 22.11.2019 Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“