Arbeitsrecht

Evaluierung des Paketboten-Schutz-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat am 13. Dezember den Bericht der Bundesregierung nach § 28e Absatz 3h Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) über die Wirksamkeit und Reichweite der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe beschlossen.

Der Bericht befasst sich insbesondere mit der Frage, inwieweit das Paketboten-Schutz-Gesetz, das am 23. November 2019 in Kraft getreten ist, einen positiven Einfluss auf die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und die Zahlungsmoral der Subunternehmen in dieser Branche hat.

Der Bericht zeigt, dass die Einführung der Generalunternehmerhaftung in der Paketbranche die Beitragsehrlichkeit der Unternehmen verbessert hat. Dies liegt vor allem an der generalpräventiven Wirkung des Gesetzes. Durch die drohende Haftung für Beitragsschulden ihrer Subunternehmer werden große Paketdienstleister dazu angehalten, diese Subunternehmer sorgfältiger auszuwählen, um eine eigene Haftung zu vermeiden. Insbesondere die Einführung der Präqualifikation, die für die Subunternehmen mit strengen Voraussetzungen verbunden ist, leistet einen Beitrag dazu, dass der Anteil der regulär sozialversicherten Beschäftigten in der Paketbrache steigt und Phänomene wie Scheinselbständigkeit zurückgedrängt werden.

Der Bericht beruht auf Erkenntnissen aus dem Zeitraum ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 30. Juni 2023.

Hier können Sie die Evaluierung der Bundesregierung lesen.

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