Arbeitsrecht

Fragen und Antworten zum "Paketboten-Schutz-Gesetz"

Wie viele Pakete werden jährlich in Deutschland versandt?

Rechnet man die Ergebnisse der Marktuntersuchung aus 2017 hoch, liegt das Volumen aktuell bei über 3 Milliarden Sendungen mit steigender Tendenz (+ 5 % jährlich).

Warum ist das Gesetz nötig?

Der Onlinehandel wächst und mit ihm die Paketbranche (auch "KEP-Branche" genannt: Kurier-, Express- und Paketdienste). Es gibt Paketdienste, die nahezu ausschließlich mit Subunternehmern arbeiten. Hier ist der Zoll bei Kontrollen zum Teil auf Verhältnisse gestoßen, die inakzeptabel und teilweise kriminell sind, u. a. Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug. Dies geht zu Lasten der in der Branche tätigen Menschen und zu Lasten der Unternehmen, die sich gesetzeskonform verhalten. Dem schiebt der Gesetzentwurf des BMAS mit der Einführung der Nachunternehmerhaftung einen Riegel vor.

Was ist ein Sub- bzw. Nachunternehmer?

Wenn ein Unternehmen einen Auftrag nicht selbst komplett ausfüllen kann (z.B. es nicht schafft, alle Pakete auszuliefern), gibt es einen Teil des Auftrages an ein anderes Unternehmen ab: den Subunternehmer. Dieser führt persönlich oder mit eigenem Personal diesen Auftrag eigenverantwortlich aus.

Was bewirkt eine Nachunternehmerhaftung?

Künftig wird in der KEP-Branche der Hauptunternehmer für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen haften, wenn der von ihm beauftragte Sub- bzw. Nachunternehmer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Das sorgt für die Absicherung aller Paketbot*innen und zugleich durch mehr Beitragsehrlichkeit aufseiten der Unternehmen für einen faireren Wettbewerb innerhalb der Branche.

Warum möchte BMAS gerade jetzt die Nachunternehmerhaftung einführen?

Der Boom in der Paketbranche darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen − und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich gesetzeskonform verhalten. Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist nicht länger akzeptabel. Eine bundesweite Razzia des Zolls im Februar 2019 hat gezeigt: Jedes 6. überprüfte Beschäftigungsverhältnis war tendenziell kritisch. Dem kann der Gesetzgeber nicht länger tatenlos zusehen. Da das Weihnachtsgeschäft in der KEP-Branche sich besonders spürbar niederschlägt, war die Gesetzesinitiative zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, damit die Nachunternehmerhaftung rechtzeitig gilt.

Wie vielen Paketbot*innen nützt das Gesetz und was ändert sich für sie?

Nach Branchenangaben gibt es in der Paketbranche etwa 240.000 Beschäftigte (+24% in den letzten 10 Jahren). Durch das Gesetz wird sichergestellt, dass die vom Arbeitgeber für seine Paketbot*innen abzuführenden Sozialabgaben tatsächlich gezahlt werden. Dadurch sind die Paketbot*innen im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert. Darauf können sie sich dank der neuen Haftungsregelungen für die Arbeitgeber verlassen.

Was ändert sich durch das Gesetz für die Bürger*innen?

Die Bürger*innen werden von den Änderungen nicht betroffen sein. Es geht lediglich um die Sicherstellung, dass die Unternehmen für ihre Paketboten Sozialabgaben bezahlen.

Werden die Arbeitgeber durch eine Nachunternehmerhaftung nicht über Gebühr belastet?

Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Beschäftigten Sozialabgaben zu zahlen, damit diese im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert sind. Da es Anhaltspunkte gibt, dass dieser Pflicht in der KEP-Branche nicht durchgängig nachgekommen wird, soll das Gesetz die Einhaltung der Pflicht absichern. Von einer „Belastung“ der Arbeitgeber zu sprechen, trifft es daher nicht.

In der Branche selbst wird die Einführung der Nachunternehmerhaftung in weiten Teilen begrüßt, weil sie weitere Vorteile mit sich bringt: Neben dem Schutz der Paketbot*innen dient der Gesetzesentwurf auch dem Schutz der Solidargemeinschaft der Beitragszahler und sorgt gleichzeitig für einen fairen Wettbewerb. Ausbeutung der Beschäftigten zugunsten von Preisvorteilen wird es in der Paketbranche nicht länger geben. Somit wird sich dort ein neuer Qualitätsgedanke durchsetzen, von dem wiederum alle profitieren.

Die Hauptunternehmer stehen durch das Gesetz in der Verantwortung für ihre Subunternehmer. Um sie bürokratisch zu entlasten, besteht die Möglichkeit, dass sie sich Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen lassen.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Um Hauptunternehmer zu entlasten ohne die Pflichten der Subunternehmer zu vernachlässigen, können Krankenkassen und Berufsgenossenschaften den Subunternehmen, die die Sozialabgaben bisher ordnungsgemäß abgeführt haben, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Wer einen Auftrag an eine Firma weitergibt, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen kann, ist von der Haftung für Sozialabgaben befreit.

Was kann ich als Besteller*in (Bürger*in) tun, um faire Arbeitsbedingungen bei Paketzustellungen zu unterstützen?

Kund*innen können sich z.B. darüber informieren, ob Paketdienste nach Tarif zahlen und die Sozialbeiträge für ihre Mitarbeiter*innen abführen und wie insgesamt die Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Unternehmen sind. Dies können sie bei ihrer Kaufentscheidung oder der Entscheidung für den Lieferweg berücksichtigen.

Auf wie viele Unternehmen der KEP-Branche zielt das Gesetz ab?

Das BMAS geht davon aus, dass rund 8.000 Unternehmen von den Regelungen des Gesetzes betroffen sind.

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