Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes ist in erster Linie, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Außerdem soll ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.
Reform 2025/2026
Das Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde im Februar 2026 im Kabinett beschlossen und danach dem Bundestag zugeleitet. Hier finden Sie aktuelle Informationen.