Ziel der Reform des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) ist in erster Linie, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Teilhabe
Behindertengleichstellungsgesetz
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
19.07.2016
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
Regierungsentwurf ist verabschiedet
Referentenentwurf
Referentenentwurf ist veröffentlicht
Maßnahmen
Anpassungen des Behinderungsbegriffes an die UN-Behindertenrechtskonvention
Der Behinderungsbegriff und das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt werden an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) angepasst. Ein Träger öffentlicher Gewalt darf Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen.
Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung
Das neue BGG sorgt für mehr Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Bereich, etwa in Bezug auf Bestandsbauten des Bundes und im Bereich der Informationstechnik.
Stärkung der Leichten Sprache
- Mit der Reform ist die Leichte Sprache im BGG sowie den Sozialgesetzbüchern I und X verankert worden.
- Behörden müssen Informationen auch in Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
- Auf Verlangen müssen Bescheide auch kostenfrei in Leichter Sprache erläutert werden.
Schlichtungsstelle in Streitfragen
Menschen mit Behinderungen können sich in Streitfragen an eine Schlichtungsstelle wenden, damit eine außergerichtliche und schnelle Streitbeilegung ermöglicht werden kann. Auch Verbände, die nach dem BGG anerkannt sind, können dieses Angebot nutzen.
Förderung der Partizipation von Verbänden von Menschen mit Behinderungen
Selbstvertretungsorganisationen soll eine aktive Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten erleichtert werden. Dafür werden Mittel in Höhe von einer Million Euro jährlich bereitgestellt.
Dokumentation
19.07.2016: Gesetz
Detailinformationen
Informationen zum Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen