Mit der Verordnung werden Mindestanforderungen für das Gerüstbauerhandwerk festgelegt. Diese machen die Regelungen aus dem zugehörigen Tarifvertrag für alle Betriebe der Branche verbindlich.
Verordnung
Arbeitsrecht
Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
28.06.2019
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
Regierungsentwurf ist verabschiedet
Referentenentwurf
Referentenentwurf ist veröffentlicht
28.06.2019: Verordnung
Stellungnahmen