Die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung wird zur Vereinheitlichung der Rechtsanwendung geändert und an das reformierte allgemeine Vergaberecht angepasst. Außerdem wird eine verordnungsrechtliche Klarstellung im Hinblick auf die Möglichkeit einer rückwirkenden Planstelleneinweisung für Beamtinnen und Beamte in der Sozialversicherung vorgenommen.
Verordnung
Sozialversicherung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
19.07.2021
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
12.05.2021
Referentenentwurf
31.03.2021
Maßnahmen
Änderung der vergaberechtlichen Regelung
- Die vergaberechtliche Regelung wird an das EU-Vergaberecht angepasst.
- Es wird ein einheitlicher rechtlicher Maßstab für die Vergaben im Unterschwellenbereich eingeführt.
Möglichkeit zur rückwirkenden Einweisung in eine Planstelle
Entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis wird die Möglichkeit der rückwirkenden Einweisung in eine Planstelle für Beamtinnen und Beamte in der Sozialversicherung in der Verordnung geregelt
Dokumentation
19.07.2021: Verordnung
12.05.2021: Regierungsentwurf
31.03.2021: Referentenentwurf
Stellungnahmen
- 15.04.2021: DRV Bund [PDF, 61KB]
- 20.04.2021: DRV KBS [PDF, 139KB]
- 21.04.2021: DGUV [PDF, 66KB]