Das Gesetz bündelt eine Mehrzahl von Regelungen. Darunter fallen Änderungen der Sozialgesetzbücher IX und XII. Damit wird ein Prüfrecht für Träger der Sozialhilfe geschaffen, zugelassene Pflegeeinrichtungen zu kontrollieren, die Leistung für behinderte Menschen erbringen. Außerdem wird die Eingliederungshilfe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen künftig nicht mehr befristet, sondern dauerhaft gewährt. Darüber hinaus wird ermöglicht, dass Träger von Sozial- oder Eingliederungshilfe Sozialdaten mit der für die Heimaufsicht zuständigen Behörde austauschen.
Gesetz
Arbeitsförderung
Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
25.04.2019
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
Regierungsentwurf ist verabschiedet
Referentenentwurf
Referentenentwurf ist veröffentlicht