Die Bundesagentur für Arbeit muss als Erlaubnisbehörde genehmigen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderen Betrieben überlassen werden. Die Verwaltungskosten für diesen Prozess werden nun angepasst, erstmals seit Dezember 2015. Die Anhebung ist nötig, um die Verwaltung kostendeckend durchzuführen.
Verordnung
Arbeitsrecht
Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung
AÜKostV‑ÄndV 3
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
19.03.2020
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
Regierungsentwurf ist verabschiedet
Referentenentwurf
02.12.2019
Dokumentation
19.03.2020: Verordnung
02.12.2019: Referentenentwurf
Stellungnahme
21.11.2019: Stellungnahme des BAP [PDF, 85KB]