Eine Betriebsvereinbarung, nach der nur Vollzeitkräfte Anspruch auf betriebliche Altersversorgung hätten, ist ein typisches Beispiel für eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts. Wenn nämlich ganz überwiegend Frauen Teilzeitarbeit leisten, trifft der Ausschluss von der betrieblichen Altersversorgung faktisch fast nur Angehörige dieses Geschlechts.
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Arbeitsrecht