Europäische Fonds

Informationen zum EGF

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) wurde 2007 geschaffen und ist ein beschäftigungspolitisches Instrument der Europäischen Union. Mit dem Jahr 2021 startete die dritte siebenjährige EU-Förderperiode des EGF (2021-2027). Im Zeitraum 2021-2027 stehen EU-weit jährlich bis zu 186 Mio. Euro für EGF-Projekte zur Verfügung. Mit den Mitteln des Fonds können Arbeitnehmer*innen sowie Selbstständige unterstützt werden, die im Rahmen von größeren Umstrukturierungsmaßnahmen (mindestens 200 Entlassungen) arbeitslos geworden sind bzw. ihre Tätigkeit aufgegeben haben. Größere Umstrukturierungsmaßnahmen können beispielsweise durch globalisierungsbedingte Herausforderungen, wie Veränderungen im Welthandelsgefüge, Handelsstreitigkeiten oder weitreichende Änderungen in den Handelsbeziehungen der Union oder der Zusammensetzung des Binnenmarktes, hervorgerufen werden. Weitere Beispiele sind Finanz- und oder Wirtschaftskrisen, der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft sowie Digitalisierung bzw. Automatisierung. EGF-geförderte Betroffene erhalten zusätzliche Angebote aktiver Arbeitsmarktpolitik, wie z.B. Fortbildungen oder Coachings. Ziel der EGF-Förderung ist es, die Menschen bei der Suche und Aufnahme einer neuen Beschäftigung zu unterstützen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu steigern.

Falls bei betroffenen Unternehmen auch Leiharbeiter*innen ihre Stelle verlieren, können diese ebenfalls gefördert werden. Voraussetzung ist, dass infolge der Entlassungen beim entleihenden Unternehmen das Arbeitsverhältnis mit der Leiharbeitsfirma beendet wird.

Warum wurde der EGF geschaffen?

Die zunehmende Globalisierung und verstärkter Freihandel führen zu verschärftem Wettbewerb auf den Weltmärkten. Dies hat durchaus positive Auswirkungen auf das Leben der Menschen in der EU. Dazu gehören eine erhöhte Produktvielfalt und fallende Preise für Verbraucher, neue Absatzmärkte sowie Expansionsmöglichkeiten für Unternehmen aus der EU. Damit verbunden sind auch Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigen und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Zugleich drohen in weniger wettbewerbsfähigen Branchen jedoch Arbeitsplatzverluste.

Um die EU-Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von größeren Umstrukturierungsmaßnahmen zu unterstützen, kann der EGF den Arbeitnehmer*innen sowie Selbstständigen zu Hilfe kommen, deren Arbeitsplätze wegfallen.

Wie hilft der EGF?

Die Unterstützung aus dem EGF richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Betroffenen, so dass die Betroffenen ein möglichst passgenaues und effektives Unterstützungsangebot erhalten. Das können Maßnahmen sein wie beispielsweise

  • Unterstützung bei der Arbeitssuche,
  • Coachings, Workshops und spezielle Bewerbungsunterstützung,
  • Weiterbildungen und Qualifizierungen,
  • Förderung von Existenzgründungen (bis zu 22.000 € pro Förderung) sowie
  • Prämien als Anreiz für die entlassenen Beschäftigten (z.B. Sprinterprämie, Mobilitätsprämie, Qualifizierungsprämie).

Die Förderdauer kann mehr als 24 Monate betragen. Aus dem EGF wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der Gesamtkosten gewährt. Die übrigen Mittel werden im Wege der nationalen Kofinanzierung durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Wie wird der EGF umgesetzt?

Um finanzielle Mittel aus dem EGF zu erhalten, reicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als EGF-Verwaltungsbehörde einen Antrag bei der Europäischen Kommission (EU-Kommission) ein. Zuvor prüft das BMAS gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialpartnern der betroffenen Unternehmen, ob ein größeres Umstrukturierungsereignis vorliegt, das eine Förderung mit EGF-Mitteln ermöglicht. Über die Bewilligung eines Antrags entscheidet die EU-Haushaltsbehörde (EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament). Deutschland hat seit Einführung des EGF elf Anträge mit einem EGF-Gesamtfördervolumen von mehr als 56 Millionen Euro zur Förderung von über 15.500 Betroffenen erfolgreich gestellt.

Die konkrete Umsetzung der Förderung knüpft in Deutschland an bestehende Strukturen an. Im Zentrum steht der Transferdienstleister, der vom entlassenden Unternehmen mit der Umsetzung des Sozialplans betraut wurde. Der Transferdienstleister fungiert als Ansprechpartner für die von Entlassung Betroffenen vor Ort und setzt auch die EGF-Förderung um.