Europa

Internationale Abkommen der EU

Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik bestehen Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen mit den östlichen und südlichen Nachbarstaaten der EU. Auch mit den weiter entfernten Staaten und Region bestehen Abkommen für die Zusammenarbeit, z. B. Freihandelsabkommen oder Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.

Staaten, die eine enge Kooperation mit der Europäischen Union anstreben, können ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (Stabilisation and Association Agreement) mit der EU abschließen. Dem assoziierten Partner werden dabei - je nach Ausgestaltung - unterschiedliche Rechte und Pflichten eingeräumt. Die Schwerpunkte von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Drittstaaten unterscheiden sich. Einige dienen der Annäherung auf dem Weg hin zu einem etwaigen späteren EU-Beitritt, wie z.B. die Abkommen mit der Türkei und den Westbalkanstaaten. Andere sollen die wirtschaftliche Entwicklung der Vertragspartner fördern, z.B. das „Cotonou“-Abkommen mit der Organisation der Afrikanischen, Karibischen und Pazifischen (AKP)-Staaten oder dem Assoziierungsabkommen mit den Staaten Zentralamerikas. Wieder andere wollen den gegenseitigen Freihandel bei gleichzeitiger Anpassung der Rechtsordnung der Partner an das EU-Recht voranbringen, z.B. die Abkommen des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) mit den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Norwegen, Island und der Schweiz. Sie können aber auch der Stabilisierung einer Konfliktregion dienen.

Assoziierungsabkommen sehen meist auch die Zusammenarbeit auf dem Gebiet Arbeit und Soziales vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wirkt in diesem Bereich an der Ausgestaltung, der Umsetzung und der späteren Evaluation der Abkommen mit. Besonders wichtig war dies bisher bei den Assoziierungsabkommen mit der Türkei (Ankara-Abkommen: 1963) und allen Westbalkanstaaten (Nordmazedonien: 2004; Albanien: 2009; Montenegro: 2010; Bosnien-Herzegowina: 2015; Serbien: 2013; Kosovo: 2016). Zuletzt sind Assoziierungsabkommen  auch mit drei Ländern der Östlichen Partnerschaft (Ukraine, Georgien und der Republik Moldau) abgeschlossen worden. Die Assoziierungsabkommen mit den Staaten der südlichen Nachbarschaft bestehen zum Teil seit langen Jahren (z. B. Tunesien: 1998, Israel: 2000, Marokko: 2000, Jordanien: 2002, Algerien: 2005). Gegenstand der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik ist die Zusammenarbeit beim Schutz von Arbeitnehmerrechten, bei der Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt, bei sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen, der Unterstützung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Menschen und für Frauen, und der Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Gewerkschaften in den sozialen Dialog mit Arbeitgebern und der Regierung.