Der weltweite Handel mit Waren und Dienstleistungen braucht Regeln. In der EU ist der Handel im Europäischen Binnenmarkt so geregelt, dass die Barrieren zwischen den Mitgliedstaaten praktisch beseitigt sind und dennoch faire Bedingungen auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herrschen. Freihandelsabkommen der EU dienen dazu, Handelsbeschränkungen wie Zölle oder unterschiedliche Produktzulassungsregeln auch im Verhältnis zur übrigen Welt weitgehend aufzuheben. Eine gerechte und nachhaltige Handelspolitik sorgt dafür, dass Schutzstandards etwa aus dem Bereich Arbeitsschutz oder soziale Sicherheit nicht beeinträchtigt und auch künftig frei regelbar bleiben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will Freihandelsabkommen, die Wachstum und Beschäftigung stärken und die europäischen Schutzstandards wahren.
Die Europäische Kommission verhandelt die Handelsabkommen mit den Handelspartnern innerhalb eines vom Rat der Handelsminister festgelegten Mandats. Im Mandat formulieren die Mitgliedstaaten gemeinsam Auftrag und Grenzen eines möglichen Abkommens. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie federführend zuständig für die Umsetzung der deutschen Position gegenüber der Kommission und begleitet die Verhandlungen. Das BMAS ist bei allen Fragen der Wahrung von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards beteiligt. Das betrifft zum Beispiel Maßnahmen des Arbeitsschutzes oder des Schutzes der Sozialen Dienstleistungen, aber auch die Einbindung der internationalen Regeln zum Arbeitnehmerschutz. Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Abkommen von den Vertragspartnern nach völkerrechtlichen Regeln unterzeichnet und ratifiziert, also in EU-Recht übernommen. Berühren Inhalte des Abkommens auch Kompetenzen von Mitgliedstaaten und sind nicht ausschließlich der EU-Handelspolitik zuzuordnen, entscheiden auch die Parlamente der Mitgliedstaaten mit.
Bei den Verhandlungen zu allen Handelsabkommen liegt inzwischen ein zentraler Fokus auf der Achtung wichtiger Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, an denen Deutschland jeweils mitgewirkt hat. Diese Inhalte hat Deutschland im Abkommen CETA, dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada, umgesetzt. Insbesondere ist es gelungen, dass Kanada im Zuge der Verhandlungen die zwei bis dahin fehlenden der insgesamt acht Kernarbeitsnormen der IAO ratifiziert hat. Damit hat CETA bewirkt, dass der Arbeitnehmerschutz auch in Kanada verbessert wurde. Auch bei den Verhandlungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam konnte erreicht werden, dass Vietnam weitere Kernarbeitsnormen ratifiziert hat. Es ist davon auszugehen, dass Vietnam auch noch die übrige Kernarbeitsnorm ratifiziert. Künftige Handelsabkommen müssen vorbildlich sein für einen gerechten Handel zu fairen Arbeits- und Sozialbedingungen. Unsere Handelspartner sollen nicht unterhalb von international geltenden Standards produzieren. Derzeit führt die EU etwa 17 Handelsvertragsverhandlungen mit Partnerländern oder -regionen.