Als Bedarf wird der Wert bezeichnet, den ein Mensch oder die Bedarfsgemeinschaft benötigt, um seinen grundlegenden Lebensunterhalt monatlich bestreiten zu können. Der Bedarf ist somit das Ergebnis der Summe der maßgebenden Regelbedarfe der Mitglieder der Gemeinschaft, plus eventuelle Mehrbedarfe, plus die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie die Bedarfe für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Dabei wird das Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen der Antragstellerin oder des Antragstellers sowie das der Partnerin oder des Partners berücksichtigt, wenn es die Freibeträge übersteigt. Das Einkommen und Vermögen der Kinder wird nur für ihren eigenen Bedarf, jedoch nicht für den Bedarf der Eltern berücksichtigt. Bei den minderjährigen, unverheirateten Kindern sowie denjenigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Eltern leben, wird bei der Feststellung des Bedarfs neben dem eigenen Einkommen und Vermögen auch das der Eltern berücksichtigt. Ausnahme: Das Kind ist schwanger oder erzieht selbst ein eigenes Kind unter sechs Jahren.
Glossareintrag
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