Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und die Sozialpartner haben heute in Berlin anlässlich des 6. Arbeitsschutzforums ein neues Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz unterzeichnet. Darin verständigen sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger auf ein einheitliches und konsistentes Regelungssystem aus staatlichen Vorschriften und autonomer Rechtsetzung. Doppelregelungen sollen vermieden, Betriebe entlastet und das Arbeitsschutzniveau weiter gestärkt und ausgebaut werden. Auf Regelebene werden mit dem Kooperations- und dem Kombinationsmodell die Voraussetzungen für eine sinnvolle Arbeitsteilung von Staat und Unfallversicherungsträgern geschaffen. Im Mittelpunkt steht das Nutzerinteresse der Betriebe an verständlichen und praxisgerechten Hilfen, damit die Vorgaben von Arbeitsschutz und Prävention rechtssicher erfüllt werden können.
Hierzu erklärt Staatssekretär Gerd Hoofe: "Ich begrüße, dass GDA-Träger und Sozialpartner eine gemeinsame Haltung gefunden haben. Wir wollen ein Rechtsregime aus einem Guss, das die Betriebe mitnimmt und sie nicht überfordert. Dafür brauchen wir klare Absprachen "wer macht was"? Das Leitlinienpapier ist ein Kompromiss, der positive Standards setzt, Staat und Unfallversicherungsträgern zusammenbringt und Schnittstellen bereinigt. Jetzt muss das Leitlinienpapier seine Praxistauglichkeit unter Beweis stellen".
Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie setzen mit dem Leitlinienpapier einen gesetzlichen Handlungsauftrag um, der im Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und inhaltsgleich im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) verankert ist.