Arbeitsschutz

Ziel und Ablauf des Nationalen Asbestdialoges


Der Nationale Asbestdialog ist in drei Dialogforen unterteilt, auf denen Experten den sicheren Umgang mit Asbestaltlasten diskutieren.

Ausgangslage

In den 1950er- und 1960er-Jahren war Asbest ein beliebter und günstiger Baustoff. Die damit verbundenen Gesundheitsgefahren wurden allgemein unterschätzt. Die Folge: viele schwere Erkrankungen und Todesfälle (Asbestose, Lungenkrebs). Bereits seit 1979 ist Spritzasbest in Westdeutschland verboten. Es dauerte allerdings bis 1993, ehe ein bundesweites Herstellungs- und Verwendungsverbot durchgesetzt wurde. Bis dahin wurde Asbest auch Baustoffen wie Putzen, Klebern und Spachtelmassen zugemischt, was in der Praxis vielfach noch unbekannt ist. Auch wenn Asbest nicht mehr eingesetzt werden darf, kann er im Zuge von Arbeiten an asbestbelasteten Bauteilen freigesetzt werden und ist damit weiterhin eine Gefahr für alle Beteiligten. Erschwerend kommt hinzu, dass bislang noch keine detaillierten Angaben zur Verbreitung von Asbest in Bauprodukten vorliegen. Es besteht weiterer Aufklärungsbedarf, wann, wo und in welchem Ausmaß Asbest in Deutschland verbaut wurde.

Ziele des Nationalen Asbestdialogs

Der Nationale Asbestdialog dient zunächst der Sensibilisierung aller am Bau Beteiligten für Risiken durch die bislang wenig beachteten Asbest-Altlasten in Klebern, Putzen und Spachtelmassen. Weiterhin soll diskutiert werden, wie Bewohner, Nutzer, Mieter und die am Bau Beschäftigten effizient und effektiv vor Gesundheitsrisiken durch diese Asbest-Altlasten geschützt werden können. Da hierzu neben Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch bau- und umweltrechtliche Aspekte zu beachten sind, ist eine umfassende Herangehensweise erforderlich.

In einem transparenten, ergebnisoffenen Prozess sollen in drei aufeinander abgestimmten Dialogforen Themen wie Sensibilisierung und Aufklärung, Erkundung und Anforderungen bei den relevanten Tätigkeiten genauso angesprochen werden, wie Fragen der Optimierung von Rechtsetzung und Vollzug. Die Ergebnisse des Nationalen Asbestdialogs werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in einem finalen Maßnahmenpaket zusammengefasst, das Vorschläge für gemeinsame Folgeaktivitäten sowie Rechtsetzung und Vollzug enthalten wird.

Eingangsbefragung der Stakeholder

In einem ersten Schritt des Nationalen Asbestdialoges wurde die Universität Wuppertal vom BMAS damit beauftragt, eine Befragung der relevanten Stakeholdergruppen durchzuführen. Die Ergebnisse stellen ausdrücklich keine repräsentative Bestandsaufnahme zum tatsächlichen Umgang mit Asbest-Altlasten in der Baupraxis dar, sondern dienen als Grundlage einer ergebnisoffenen Diskussion. Mehr erfahren Sie hier.

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