Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das Gesetz setzt die Entsenderichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1996 um, die 2018 überarbeitet worden ist. Es regelt u.a., welche Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland in Deutschland beschäftigt werden. Das Gesetz beinhaltet auch die Möglichkeit, von den Tarifvertragsparteien ausgehandelte Mindestarbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Mindestlöhne, verbindlich zu machen. Solche Branchenmindestlöhne gelten unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Seit der Änderung des AEntG durch das Gesetz zur Umsetzung der überarbeiteten Entsenderichtlinie, das zum 30. Juli 2020 in Kraft getreten ist, gelten außerdem bundesweite allgemeinverbindliche Tarifverträge in allen Branchen auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, soweit sie bestimmte Arbeitsbedingungen regeln. Dazu zählen insbesondere alle Entlohnungselemente. Weitere Informationen und Links zur Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland finden Sie hier.
Arbeitsrecht