In einigen Branchen, insbesondere in verschiedenen Zweigen des Baugewerbes, gibt es verbindliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese Mindestlöhne und ggf. weitere Mindestarbeitsbedingungen beruhen auf Tarifverträgen, die durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetz verbindlich gemacht worden sind. Sie gelten damit für alle Arbeitgeber und deren Beschäftigte, die in den Geltungsbereich fallen. Auch die in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland werden davon erfasst.
Weitere Informationen und eine Übersicht der derzeit geltenden Branchenmindestlöhne finden Sie hier.