Arbeitsrecht

Warum Beschäftigtendatenschutz wichtig ist

Beim Einsatz digitaler Technologien im Arbeitsumfeld fallen viele personenbezogene Daten der Beschäftigten an. Ein neuer Beirat erörtert, wie diese Daten im Arbeitsumfeld auch im Zuge neuer technologischer Anwendungen wirksam geschützt werden können.

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) hat neue Fragen aufgeworfen, etwa: Was können Unternehmen in Zeiten der Digitalisierung tun, um verantwortungsvoller mit Daten ihrer Beschäftigten umzugehen? Arbeitgeber haben ein Interesse Daten zu sammeln, Beschäftigte haben ein Recht auf Privatsphäre auch im Arbeitskontext. Beim Beschäftigtendatenschutz stellt sich die wichtige Frage: Wie können diese widerstreitenden Interessen in einen gerechten Ausgleich gebracht werden?

Dass Daten von Beschäftigten gesammelt werden, ist bereits gängige Praxis in der digitalen Arbeitswelt – ob im Personalbereich, zur Leistungsüberwachung oder bei der alltäglichen digitalen Zusammenarbeit. Wo hört berechtigte Kontrolle auf und wo fängt unzulässige Dauerüberwachung an? Dürfen Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerber durch Sprachanalyseverfahren durchleuchten? Und was ist von Software zu halten, mit denen Beschäftigte ihre Kolleginnen und Kollegen bewerten? Das BMAS setzt einen unabhängigen und interdisziplinären Experten*innen-Beirat ein, der sich mit Fragen wie diesen auseinandersetzen wird und mögliche gesetzliche Änderungen erörtert. Mehr zum Beschäftigtendatenschutz, dem Beirat, seinen Zielen und seiner Funktion finden Sie auf den folgenden Seiten.

Hier finden Sie mehr zum Beirat Beschäftigtendatenschutz.