Digitalisierung

Beschäftigtendatenschutz

Die Digitalisierung und der zunehmende Einsatz neuer Technologien wie KI in der Arbeitswelt führen auch dazu, dass mehr personenbezogene Daten anfallen und verarbeitet werden. Dem Beschäftigtendatenschutz kommt dabei eine zentrale Funktion zu: Arbeitnehmer*innen zu schützen und gleichzeitig ihr Vertrauen in neue Technologien wie Big Data und Künstliche Intelligenz zu stärken. Die Gestaltung einer sozialen Datenökonomie kann nur gelingen, wenn die Arbeitnehmer*innen und ihre Perspektive frühzeitig eingebunden werden. Klare, handhabbare Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz sorgen zudem für mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen und können damit ein Wettbewerbsvorteil auf dem internationalen Markt sein. Der Koalitionsvertrag sieht zum Beschäftigtendatenschutz vor, die Öffnungsklausel der EU-Datenschutzgrundverordnung zu nutzen und die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz zu prüfen. Zur Umsetzung hat BMAS einen interdisziplinären Beirat zum Beschäftigtendatenschutz einberufen. Der von der Denkfabrik betreute Beirat aus hochrangigen Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis soll dazu beitragen, vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalen Arbeitswelt, rechtssichere und zukunftsweisende Empfehlungen für den Beschäftigtendatenschutz zu erarbeiten.