Heute hat der interdisziplinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Arbeit aufgenommen. Das aus 13 Expert*innen bestehende Gremium unter Vorsitz von Prof. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D., wird in den kommenden sechs Monaten Empfehlungen hinsichtlich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Das Gremium wird unter anderem beraten, ob und wie die Bundesregierung eine Öffnungsklausel in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nutzen sollte, um mit konkreten Regelungen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu machen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:
Wenn wir wettbewerbsfähig bleiben und einen Spitzenplatz in der Verwendung von neuen digitalen Anwendungen wie KI in Wirtschaft und Arbeitswelt einnehmen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass die Beschäftigten diesen Technologien vertrauen. Sie müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass ihre persönlichen Daten in ihrem Arbeitsumfeld gut geschützt sind. Ich freue ich mich, dass der Beirat zum Beschäftigtendatenschutz sich diesem wichtigen Thema annimmt. Denn der Weg in eine sozial gestaltete Datenökonomie kann nur gelingen, wenn die Perspektive der Beschäftigten konsequent beachtet und mitgedacht wird.
Hertha Däubler-Gmelin:
Die Mitglieder bringen Kenntnisse und Erfahrungen aus ganz unterschiedlichen Bereichen in die Arbeit des Beirats ein – gut für die dynamische Entwicklung der Arbeit in unserer Gesellschaft und den Beschäftigtendatenschutz!
Dem Beirat, der von der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS koordiniert und begleitet wird, gehören neben Jurist*innen, auch Expertinnen und Experten aus den Bereichen Technologie, Ethik und Arbeitspsychologie sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an (die Mitglieder des Beirats sind im beiliegenden Faktenblatt "Beirat Beschäftigtendatenschutz" aufgeführt).
Grundlage für die Arbeit des Gremiums werden umfassende Anhörungen von Verbänden und Gewerkschaften sowie Unternehmen, Datenschutzbeauftragten, Betriebsräten und Beschäftigten bilden, die konkrete Handlungsbedarfe aus ihrer Perspektive formulieren.
Mit dem Beirat zum Beschäftigtendatenschutz setzt das BMAS den im Koalitionsvertrag verankerten Prüfauftrag zur Einführung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz um. Die Einrichtung des Beirats schließt an die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethikkommission an, die im Herbst 2019 ihr Gutachten vorgelegt hat. Darin empfahl sie der Bundesregierung, gemeinsam mit den Sozialpartnern gesetzliche Konkretisierungen des Beschäftigtendatenschutzes zu entwickeln.