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Mein Mikrokredit – Ihre Möglichkeiten

Sie wollen Ihre Geschäftsidee voran bringen? Mein Mikrokredit hilft Ihnen dabei.

Sie benötigen für Ihre Gründung oder für Ihr bestehendes kleines Unternehmen einen Kredit von bis zu 25.000 Euro? Sie finden aber keinen Finanzierungspartner? Dann bietet ein Mikrokredit im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland ein passendes Angebot. Nehmen Sie Kontakt mit unseren bundesweit akkreditierten Mikrofinanzinstituten auf. Bei einem Mikrofinanzinstitut Ihrer Wahl stehen Sie im Mittelpunkt: Von der Antragstellung bis zur Rückzahlung betreut Sie Ihr Mikrofinanzinstitut kompetent und individuell.

Wer bekommt den Mikrokredit?

Das Förderangebot Mein Mikrokredit steht kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen offen. Es richtet sich insbesondere an wirtschaftlich tragfähige Unternehmen, die keinen Zugang zu Bankkrediten haben. Darunter fallen häufig Klein- und Kleinstunternehmen, junge Unternehmen, sowie von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen. Kreditnehmende können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Bonität sind die zentralen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Unternehmen durch einen Mikrokredit unterstützt wird.

Zu welchen Konditionen bekommt man den Mikrokredit?

Die Mikrokredite dürfen ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Die maximale Kredithöhe beträgt 25.000 Euro. Es ist möglich, Mikrokredite schrittweise zu vergeben. Wird der jeweils zuvor vergebene Kredit störungsfrei sechs Monate getilgt, können weitere Mikrokredite beantragt werden, wobei die vergebenen Mikrokredite die Summe von 25.000 Euro nicht übersteigen dürfen. Die Mikrokredite werden mit 8,1 Prozent p.a. verzinst. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 48 Monate. Eine tilgungsfreie Anfangszeit von sechs Monaten ist auf Antrag möglich. Für die Kreditnehmenden fällt eine einmalige Abschlussgebühr in Höhe von 130 Euro an, wenn der Kreditantrag erfolgreich ist.

Wie erhält man den Mikrokredit?

Potentielle Kreditnehmende richten ihre Anfrage an ein Mikrofinanzinstitut ihrer Wahl. Dabei handelt es sich um Vertragspartner des Mikrokreditfonds Deutschland, die auf die Vergabe von Kleinkrediten spezialisiert sind. In einer ersten Prüfung bewertet das Mikrofinanzinstitut das Vorhaben sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens. Ist das Ergebnis der Prüfung positiv, kann das Mikrofinanzinstitut der kreditgebenden Bank eine Empfehlung aussprechen. Das Mikrofinanzinstitut übermittelt hierzu der kreditgebenden Bank elektronisch die Antragsdaten. Die kreditgebende Bank trifft dann die Kreditentscheidung und übermittelt im positiven Fall den Kreditvertrag zur Unterschrift durch den Antragstellenden an das Mikrofinanzinstitut. Zuvor muss sich der Antragstellende per Post-Ident-Verfahren verifizieren. Nach Rücksendung zahlt die kreditgebende Bank das Darlehen direkt an den Antragstellenden aus. Auch die Rückzahlung des Darlehens durch den Kreditnehmenden erfolgt direkt auf das Kreditkonto bei der kreditgebenden Bank. Ein Anspruch auf eine Unterstützung im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland besteht nicht. Die Entscheidung über die Förderung treffen das Mikrofinanzinstitut und die kreditgebende Bank auf Grundlage der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Bonität.

Richten Sie Ihre Kreditanfrage direkt an ein Mikrofinanzinstitut Ihrer Wahl. Ihr Mikrofinanzinstitut betreut Sie vom Erstgespräch bis zur Rückzahlung. Weitere Informationen zu den Konditionen und zur Antragsstellung können den Förderbedingungen [PDF, 198KB] entnommen werden.

Was ist der Mikrokreditfonds Deutschland?

Der Mikrokreditfonds Deutschland ist ein Garantiefonds, den die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2010 geschaffen hat. Der Fonds sichert Mikrokredite mit einem Volumen von maximal 25.000 Euro an kleine und mittlere Unternehmen ab, die keinen Zugang zu Bankfinanzierungen haben. Die Mikrokredite werden auf Empfehlung bundesweit akkreditierter Mikrofinanzinstitute durch eine Bank aus eigenen Mitteln vergeben. Die Steuerung des Förderprogramms obliegt dem Verwaltungsrat des Fonds, der aus Vertreter*innen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gebildet wird.