Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das zum einen Schutz bietet gegen allgemeine Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Arbeitsunfall und Berufskrankheit und zum anderen eine Absicherung für das Alter. Die Sozialversicherung ist wie folgt gegliedert: Die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Arbeitsförderung.
Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, sind grundsätzlich in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Für den Fall, dass ein versichertes Risiko eintritt, haben die Versicherten Anspruch auf Leistungen aus dem jeweiligen Sozialversicherungszweig. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich jeweils zur Hälfte; in der gesetzlichen Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber die Beiträge. Die Beiträge werden automatisch vom Gehalt oder Lohn abgezogen.
Selbständig Tätige sind teilweise in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Beispielsweise sind selbständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialversicherung als Pflichtversicherte gesetzlich kranken- und rentenversichert.
Bei den Trägern der Sozialversicherung handelt es sind um rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Versicherten und die Arbeitgeber ausgeübt, deren ehrenamtliche Vertreter alle sechs Jahre durch Wahlen bestimmt werden. Diese unmittelbare Beteiligung der Betroffenen ist der Kern der Selbstverwaltung.