Der Deutsche Bundestag hat am 19. November 2020 das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen.
Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherungsträger, indem ein ausdrücklicher Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an den Sitzungen sowie ein neuer Anspruch auf Fortbildung eingeführt wird. Der Zugang der Vorschlagslisten zu den Gremien bzw. Wahlen wird erleichtert. Die neue Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens sorgt für mehr Transparenz bei Arbeitgebern und Versicherten. Um den Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Renten- und Unfallversicherungsträger zu erhöhen, sollen Frauen bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste künftig zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden. In den entsprechenden Organen der Krankenkassen gilt diese Quote bereits. Zudem soll künftig die Bundeswahlbeauftragte über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane unterrichten, um die Öffentlichkeit besser zu informieren und die Wahlbeteiligung zu steigern.
Mit dem Gesetz werden die Sozialversicherungswahlen modernisiert und die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger gestärkt.