Wie bereits in der Länderreferentenbesprechung zu Fragen des Sozialen Entschädigungsrechts am 20./21. November 2019 in Schwerin unter TOP 8 vorgetragen, hat der Bundesrechnungshof (BRH) Prüfungen hinsichtlich des Forderungseinzugs bei überzahlten Versorgungsleistungen durchgeführt. Als Ergebnis dieser Prüfungen ist es dem BRH ein Anliegen, dass die Lebenssituation Versorgungsberechtigter im In- und Ausland künftig regelhaft und abweichend vom Rundschreiben des BMAS vom 8. Oktober 1981 jährlich überprüft wird. Ich empfehle, entsprechend zu verfahren.
Weiterhin ist es wichtig, einen Überblick darüber zu gewinnen, welche Länder mit Zuständigkeiten in der Auslandsversorgung private Inkassoinstitute nutzen, weil sich diese Einschaltung bewährt hat. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir zeitnah mitteilen würden, welches Land bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.