Wie bereits angekündigt, tritt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 1. Juni 2017 der Rahmenvereinbarung zur Versorgung mit Fuß- und Beinprothesen zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik vom 1. April 2016 bei.
Daher ist bei Aufträgen zur fuß- und beinprothetischen Versorgung nach dem BVG ab dem 1. Juni 2017 nur noch nach der beigefügten Vereinbarung zu verfahren.
Das Rundschreiben vom 11. April 2011 - Az. Vb 4 - 55518 wird aufgehoben.