Hinsichtlich der Berechnung der monatlich anzurechnenden Rentenbeträge empfehle ich folgendes Vorgehen und hebe das Rundschreiben vom 20. Oktober 2014 (Az. SER 2 - 54422) insoweit auf:
1. Berechnungsgrundlagen
Ich empfehle bei der Berechnung der monatlichen Rentenbeträge aus Einmalleistungen auch weiterhin ein für die Verrentung des Kapitals übliches Verfahren anzuwenden, das auf das Lebensalter und die Sterblichkeitswahrscheinlichkeit abgestellt ist.
Insbesondere aus Gründen der Vereinfachung und Praktikabilität, empfehle ich - abweichend vom Rundschreiben vom 20. Oktober 2014 -
- die frei zugängliche Kohortensterbetafel des Statischen Bundesamtes (Destatis) zu nutzen,
- einen Zinssatz von null Prozent zu wählen und
- auf die Altersverschiebung zu verzichten.
2. Fundstelle der Destatis-Kohortensterbetafel
Die vorstehend empfohlene Kohortensterbetafel kann auf der Webseite von Destatis aufgerufen werden:
Sie wird dort unter Code 12621-003 geführt.
Ruft man diese Tabelle auf, so kann man die Faktoren Trendvarianten, Geburtsjahr, Geschlecht und vollendetes Alter einzeln konkretisieren und somit die Sterblichkeitswahrscheinlichkeit für den konkreten Einzelfall erhalten. Bei den angegebenen Trendvarianten, empfehle ich, den Sterblichkeitstrend seit 2011 (V1) zu wählen.
Eine vollständige Tabelle (mit den Trendvarianten V1 und V2) kann direkt unter:
abgerufen werden.