- Beitragsentrichtung bei nachträglicher Anerkennung eines Versorgungsanspruches oder irrtümlicher Leistungsgewährung nach bereits anerkanntem Versorgungsanspruch
Hinweis: Absatz 1 des Rundschreibens des früheren BMGS vom 21.04.2005 (Az.: 434-62279/1) wird aufgehoben; das Rundschreiben vom 24.08.2005 (Az.: 432-47115) entfällt ganz.