Soziale Entschädigung

Rundschreiben Soziale Entschädigung - IVc 3- 47 115 /47 124

Durchführung der Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

  • Beitragsentrichtung bei nachträglicher Anerkennung eines Versorgungsan­spruches oder irrtümlicher Leistungsgewährung nach bereits anerkanntem Versor­gungsanspruch

Hinweis: Absatz 1 des Rundschreibens des früheren BMGS vom 21.04.2005 (Az.: 434-62279/1) wird aufgehoben; das Rundschreiben vom 24.08.2005 (Az.: 432-47115) entfällt ganz.

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