Sozialversicherung

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit - VI 5 - 55470

im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)

Wichtig:

Seit 01.01.09 gilt die "Versorgungsmedizinverordnung" (VersMedV). Änderungen der VersMedV erfolgen ausschließlich durch eine Verordnung.

Bis Ende 2008 waren allen versorgungsärztlichen Gutachten die vom BMAS herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertä­tigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht" (AHP) zu Grunde zu legen. Änderungen, die die "Anhaltspunkte" betrafen, wurden in Rundschreiben bekannt gegeben.