Soziale Entschädigung

KOV-Anpassungsverordnungen

Mit der Verordnung sollen die Versorgungsleistungen der Versorgungsberechtigten - vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten - um den Prozentsatz erhöht werden, um den sich die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung verändern. Die Anpassung gilt sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern. Die Versorgungsleistungen verändern sich damit im gleichen Maße wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ermöglicht eine Teilhabe der Versorgungsberechtigten an der wirtschaftlichen Entwicklung.

Nachstehend finden Sie die derzeit gültige Anpassungsverordnung.

Unterhalb finden Sie die älteren Verordnungen chronologisch absteigend archiviert.

Aktuelle Verordnung