Die neue Leistung der Traumaambulanzen können auch Personen in Anspruch nehmen, die das schädigende Ereignis zunächst - oft für Jahre oder Jahrzehnte - verdrängt haben, dann aber eine aktuelle/akute psychische Belastung erleben. Eine aktuelle Belastung liegt vor, wenn akute Symptome auftreten. Sie hängt nicht vom Zeitpunkt des traumatisierenden Ereignisses ab. Diese Fallkonstellation kann insbesondere bei Personen auftreten, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht worden sind.
Dazu wird es künftig eine Regelung zur Beweiserleichterung geben, die insbesondere Opfern sexueller Gewalt zugutekommt. Für sie ist es nicht immer einfach nachzuweisen, dass die gesundheitlichen Schädigungsfolgen auf eine oft schon Jahre zurückliegende Schädigung zurückzuführen sind. Wenn nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft mehr dafür als dagegen spricht, dass zwischen erlittener Tat, gesundheitlicher Schädigung und Schädigungsfolgen ein ursächlicher Zusammenhang besteht (Prinzip der doppelten Kausalität), sind Ansprüche nach dem SGB XIV möglich. Wir stellen klar: Die Kausalität wird vermutet, wenn bei psychischen Gesundheitsstörungen Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, einen Ursachenzusammenhang zu begründen und dies nicht durch einen anderen Kausalverlauf widerlegt wird.