Die vom Gesetz zugrunde gelegte Größe zur Darstellung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Sicherungsniveau vor Steuern. Dieses Niveau beschreibt das Verhältnis von Rente zu Verdienst. Rente ist dabei eine jährliche sogenannte Standardrente nach 45 Jahren Arbeit mit Durchschnittsverdienst gemindert um die vom Rentner zu leistenden Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung). Verdienst ist ein rentenrechtliches Durchschnittsentgelt vermindert um die durchschnittlichen Sozialabgaben. Die Steuerbelastung wird bei beiden Größen nicht berücksichtigt.
Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei mindestens 48 Prozent gehalten. Hierfür wurde die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird.