Die Rentenanpassung erfolgt auf der Grundlage der Veränderung des aktuellen Rentenwertes bzw. des aktuellen Rentenwertes (Ost) regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres. Indem der neue aktuelle Rentenwert mit den anderen Faktoren der Rentenformel multipliziert wird, ergibt sich der angepasste monatliche Bruttobetrag der Rente. Beginnend mit der Rentenanpassung 2018 ist gesetzlich geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) schrittweise an den Rentenwert in den alten Ländern angeglichen wird, bis ab 1. Juli 2024 in ganz Deutschland ein einheitlicher Rentenwert gelten wird.
Basis für die Anpassung der Renten sind die Daten des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). In diesem Wert sind jedoch auch Entgelte enthalten, aus denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden (beispielsweise Entgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und die Bezüge der Beamten). Um der tatsächlichen Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung zu tragen, wird zusätzlich neben der Lohnentwicklung nach den VGR die Entwicklung der zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Entgelte bei der Ermittlung der für die Rentenanpassung relevanten Lohnentwicklung berücksichtigt.
Neben der anpassungsrelevanten Lohnentwicklung werden zwei weitere wichtige Entwicklungen in die Berechnung der Rentenanpassung einbezogen, um die aufgrund des demografischen Wandels entstehenden Belastungen gerecht zwischen Jung und Alt zu verteilen: Zum einen wird die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersversorgung auf die Anpassung der Renten übertragen (insbesondere des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung). Zum anderen wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnerinnen und Rentnern zu Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Durch eine "Schutzklausel" ist ausgeschlossen, dass sich die Rentenwerte bei der Rentenanpassung vermindern können.
Außerdem wird durch die sogenannte Niveauschutzklausel sicherstellt, dass die Renten bis zum Jahr 2025 so angepasst werden, dass mindestens ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.