Sozialversicherung

Berufskrankheiten-Liste, Merkblätter und wissenschaftliche Begründungen

Aktuell sind in der Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten 82 Berufskrankheiten aufgeführt (Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung).
Die erste Liste wurde im Jahr 1925 erstellt und wird seitdem entsprechend dem wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt ergänzt.

Hierzu besteht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein unabhängiges Beratungsgremium, der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten", das die wissenschaftlichen Voraussetzungen für neue Berufskrankheiten prüft. Seit 1995 erstellt der Sachverständigenbeirat zu jeder neuen Berufskrankheit eine wissenschaftliche Empfehlung, die mit einer ausführlichen "wissenschaftlichen Begründung" veröffentlicht wird. Sofern zu älteren Berufskrankheiten keine wissenschaftliche Empfehlung besteht, kann der Beirat bei neuen medizinischen Erkenntnissen zu Einzelfragen, aber auch zu der gesamten Berufskrankheit eine "wissenschaftliche Stellungnahme" verfassen.

Daneben existiert zu den Berufskrankheiten ein sogenanntes Merkblatt. Die Merkblätter richten sich hauptsächlich an Ärzte und geben insbesondere Hinweise für die Erstattung einer Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige. Sie haben dagegen keine rechtsverbindliche Bedeutung für die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer Berufskrankheit. Dies haben die Unfallversicherungsträger anhand des jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes, ggf. unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger, festzustellen.

Bei den einzelnen Berufskrankheiten in der nachfolgenden Liste der Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie jeweils einen Link zum zuletzt veröffentlichten Merkblatt bzw. zur zuletzt veröffentlichten wissenschaftlichen Begründung oder Stellungnahme.

Die amtlichen Fassungen der wissenschaftlichen Empfehlungen und Stellungnahmen des Sachverständigenbeirats werden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.

Die Erstellung und Aktualisierung von Merkblättern ist seit 2010 eingestellt worden. Sie geben - wie die wissenschaftlichen Begründungen und Stellungnahmen - jeweils den Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. An Stelle von Merkblättern werden künftig Hinweise für die Berufskrankheitenanzeige von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V., dem Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, erstellt und veröffentlicht.


Weiterführende Links