Die Unfallversicherung wird von den nach Branchen gegliederten gewerblichen Berufsgenossenschaften, der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder, Unfallversicherung Bund und Bahn - Fusion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse zum 1. Januar 2015 - und den Feuerwehr-Unfallkassen durchgeführt (Hinweis: die Unfallkasse Post und Telekom und die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft haben zum 1. Januar 2016 fusioniert. Die neue Be-rufsgenossenschaft führt den Namen "Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation".). Versicherte müssen von ihrem Arbeitgeber unterrichtet werden, welcher Unfallversicherungsträger für sie zuständig ist.
Ansonsten sind die Anschriften sowie E-Mail- und Internet-Adressen der Unfallversicherungsträger auf den folgenden Internetseiten abrufbar:
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: http://www.dguv.de/
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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG): www.svlfg.de