Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu der Fragestellung der beruflichen Verursachung von Lungenkrebs durch kobalthaltige Wolframcarbid-Hartmetallstäube eine Vorprüfung durchgeführt. Nach wissenschaftlicher Prüfung der publizierten Literatur hat der Sachverständigenbeirat am 19. September 2019 beschlossen, Beratungen über die Empfehlung einer neuen Berufskrankheit hierzu nicht aufzunehmen.
Verschiedene Studien zeigten bei Beschäftigten in der Hartmetallindustrie zwar ein allgemeines, unspezifisch erhöhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Die wissenschaftliche Erkenntnislage reicht insgesamt aber nicht aus, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine neue Berufskrankheit zu erfüllen:
- Es existieren keine hinreichenden Angaben und Erkenntnisse zu Intensität, Dauer und Häufigkeit der Staubexposition bei den untersuchten Kollektiven.
- Der pathophysiologische Mechanismus für einen kausalen Zusammenhang zwischen einer Exposition gegenüber kobalthaltigen Wolframcarbid-Hartmetallstäuben und der Entstehung von Lungenkrebs ist noch nicht abschließend geklärt.
- Die Variabilität bei der Zusammensetzung der Hartmetalle und der daraus resultierenden Stäube sowie fehlende Angaben darüber in den Studien erschweren zudem Aussagen zu kausal wirkenden Komponenten.
- Es sind aus den Studien keine sicheren quantitativen Dosis-Wirkungszusammenhänge abzuleiten.
- Auch aktuelle Studien aus dem Jahre 2017 enthielten hierzu keine neuen Erkenntnisse.
Die mögliche Anerkennung eines Lungenkrebses als Folgeerkrankung einer anerkannten Berufskrankheit Nr. 4107 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung "Lungenfibrose durch Hartmetallstäube" war nicht Bestandteil dieser Prüfung.
Informationen zum Berufskrankheitenrecht allgemein, zu Anerkennungsvoraussetzungen und Leistungsansprüchen sowie zu den einzelnen Berufskrankheiten finden Sie hier.