Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit "Sehnenschädigung im Schulterbereich durch langjährige und intensive Belastung der Schulter" beschlossen. Die genaue Definition lautet: "Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen".
Betroffen sein können z. B. Personen, die über viele Jahre an folgenden Arbeitsplätzen tätig waren:
- Nähereiarbeitsplätze in der Textilindustrie
- Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätze sowie Gußputzer in der Metall- und Elektroindustrie
- Filetier- und Verpackungsarbeitsplätze in der Fischverarbeitung sowie Schlachthofarbeitsplätze
- Arbeitsplätze u.a. in der Bau-, Steine- und Erden- sowie Forstindustrie mit Einwirkung von Hand-Arm-Schwingungen, z. B. bei Steinbrechern oder Forstwirten
- Arbeitsplätze in der Bauindustrie und dem Kfz-Handwerk mit Überschulterarbeit, z. B. Maler, Verputzer, Stuckateure, Trockenbauer, Elektriker und Kfz-Schlosser
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen können unter die Empfehlung fallen, wenn sie in ihrem Arbeitsleben langjährig entsprechenden Schulterbelastungen ausgesetzt waren.
Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter jetzt eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Erkrankung bereits jetzt als sog. "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden.
Die Empfehlung ist am 14. Dezember 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden (Ausgabe 64-65/2021 S. 1411 ff.). Den vollständigen Text der Empfehlung finden Sie im Anhang unten. Dort finden Sie auch nähere Informationen über die betroffenen Berufsgruppen sowie über die medizinischen und wissenschaftlichen Grundlagen der Empfehlung. Hier finden Sie Informationen zum Berufskrankheitenrecht allgemein, zu Anerkennungsvoraussetzungen und Leistungsansprüchen sowie zu anderen Berufskrankheiten.