Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit "Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern nach mindestens 13-jähriger Expositionsdauer" beschlossen. Der Empfehlung ging ein langjähriger, sehr intensiver Beratungsprozess voraus.
Die Voraussetzungen der neuen Berufskrankheit sind:
- Gesicherter Nachweis einer Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) mit Funktionseinschränkungen
- Mindestens 13-jährige Tätigkeit als professionelle Fußballspielerin oder professioneller Fußballspieler, davon mindestens 10 Jahre in einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen bzw. in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern.
- Ausschluss einer sekundären Gonarthrose durch Bänderrisse und/oder Meniskusrisse des Kniegelenks, z.B. als Folge von Arbeitsunfällen oder privaten Unfällen
Nach den vorliegenden epidemiologischen Studien besteht ein deutlich erhöhtes Gonarthroserisiko bei professionellen Profifußballerinnen und Profifußballern bei Erfüllung der o.g. Voraussetzungen. Die rechtlichen Anforderungen für die Bezeichnung als Berufskrankheit sind damit erfüllt.
Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und die Gutachterinnen und Gutachter eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung entsprechender Fälle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Erkrankung auch bereits vor Aufnahme in die Berufskrankheitenverordnung als sogenannte "Wie-Berufskrankheit" nach § 9 Absatz 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch anerkannt werden. Der Leistungsumfang bei Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit ist derselbe wie bei einer Berufskrankheit, die in die Verordnung aufgenommen wurde.
Die Empfehlung ist am 12. April 2024 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden (Ausgabe Nr. 17 2024, S. 331 ff.). Den vollständigen Text der Empfehlung finden Sie im Anhang unten. Dort finden Sie auch nähere Informationen über die betroffenen Personengruppen sowie über die medizinischen und wissenschaftlichen Grundlagen der Empfehlung.
Hier finden Sie Informationen zum Berufskrankheitenrecht allgemein, zu Anerkennungsvoraussetzungen und Leistungsansprüchen sowie zu anderen Berufskrankheiten.