Sozialversicherung

Die Neufassung des § 1a Bundesversorgungsgesetz (BVG): Streichung von Kriegsopferrenten für NS-Täter

Der neue § 1a des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) trat im Januar 1998 in Kraft. Nach dieser Vorschrift sind Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, Leistungen nach dem BVG, insbesondere Kriegsopferrenten, zu versagen oder zu entziehen. Bei Umsetzung der Norm hat das Simon Wiesenthal Center über 70.000 Namen ermittelt, bei denen eine Entziehung der Kriegsopferrente in Betracht kam. Bis heute wurden aber nur 99 Kriegsopferrenten entzogen. Es blieb die Frage nach den Gründen für diese hohe Diskrepanz. Dieser Frage sind jetzt erstmals die beiden Historiker Dr. Stefan Klemp und Martin Hölzl nachgegangen. Dabei haben sie auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und seine praktische Umsetzung von 1998 bis 2013 erforscht.