Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit haben EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. In der Praxis werden mobile EU-Beschäftigte jedoch teils unter prekären Bedingungen beschäftigt. Mit dem Beratungsangebot „Faire Mobilität“ setzt sich die Bundesregierung für gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen mobil Beschäftigter aus anderen EU-Mitgliedstaaten ein. Seit 2011 informiert und berät das Beratungsangebot Ratsuchende bei Fragen zu ihrem Arbeitsrecht und den Arbeitsbedingungen in Deutschland. Im Jahr 2020 wurde das Angebot im Arbeitnehmer-Entsendegesetz verankert und damit dauerhaft gesichert.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die INTERVAL GmbH im Zeitraum von September 2024 bis Oktober 2025 eine Evaluation durchgeführt. Sie untersuchte hierzu die Weiterentwicklung, die notwendige strukturelle Anpassungen seit der Verstetigung und die Auswirkungen des gesetzlich festgelegten Finanzierungsanteils des Bundes. Der vorliegende Bericht zeigt, dass die Verstetigung des Beratungsangebots die Planungssicherheit verbesserte, die Personalfluktuation reduzierte und die Beratungsqualität erhöhte. Die Evaluation empfiehlt eine Anpassung der Obergrenze, um den derzeitigen Umfang und die Qualität des Beratungsangebots zukünftig aufrechtzuerhalten. Die Evaluation empfiehlt darüber hinaus eine verstärkte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Ausbau von Beratungskapazitäten in Sprachen und Regionen, in denen bereits jetzt mehr Nachfrage als Kapazitäten bestehen bzw. in denen zukünftig eine erhöhte Beratungsnachfrage erwartet wird.