Arbeitsrecht

Die Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) Abschlussbericht

Mit der Novellierung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) zum 1. Januar 2021 wurde in Fleischbetrieben der Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich verboten sowie eine digitale und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung eingeführt. Hiervon ausgenommen sind Handwerksunternehmen. Leiharbeit darf lediglich in der Fleischverarbeitung bis 31. März 2024 unter strengen Auflagen eingesetzt werden. Die Auswirkungen der Neuregelungen des GSA Fleisch wurden mit einem multimethodischen Ansatz wissenschaftlich untersucht. Die Evaluation zeigt, dass sich Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz der Beschäftigten sowie die Kontroll- und Prüfmöglichkeiten der Behörden verbessert haben.